0176 25041651 Jetzt Tarif finden
⚡ Grundversorgung kündigen · Stand September 2026

Schnell vom Grundversorger wechseln – ohne Unterbrechung

Aus der Grundversorgung kommen Sie schneller heraus als aus jedem anderen Vertrag: zwei Wochen Kündigungsfrist, kein Sonderkündigungsrecht nötig. Und Ihr Strom läuft dabei keine Sekunde unterbrochen weiter – das ist technisch und rechtlich abgesichert.

Die Eckdaten

Wie schnell es wirklich geht

Kündigungsfrist Grundversorgung
2 Wochen
§ 20 StromGVV bzw. § 20 GasGVV
Technischer Wechsel beim Netzbetreiber
24 Stunden
seit 01.01.2026 verpflichtend, § 20a EnWG
Gesamter Wechselprozess höchstens
3 Wochen
gesetzliche Obergrenze, § 20a EnWG
Unterbrechung Ihrer Versorgung
0 Sekunden
Der Wechsel ist reine Vertragssache
Die häufigste Sorge

Warum der Strom nicht ausgehen kann

Die Angst vor einer Versorgungslücke ist der häufigste Grund, warum Menschen jahrelang in der teuren Grundversorgung bleiben. Sie ist unbegründet – und zwar aus einem strukturellen Grund: Der Lieferant und der Netzbetreiber sind zwei verschiedene Unternehmen.

Physisch kommt Ihr Strom immer über das Netz Ihres örtlichen Netzbetreibers. Dieser Netzbetreiber ist gesetzlich festgelegt, er wechselt nie und Sie können ihn auch nicht auswählen. Wenn Sie den Anbieter wechseln, ändert sich ausschließlich, wer Ihnen die Energie verkauft und in Rechnung stellt. An der Leitung, am Zähler und an der Einspeisung ändert sich nichts. Es kommt niemand vorbei, es wird nichts umgeklemmt und nichts abgeschaltet.

Zusätzlich gibt es ein gesetzliches Sicherheitsnetz: Nach § 38 EnWG ist der Grundversorger verpflichtet, jeden Verbrauch zu beliefern, der keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann – die sogenannte Ersatzversorgung. Selbst in dem seltenen Fall, dass beim Wechsel etwas schiefgeht, bleiben Sie also automatisch versorgt. Ein Haushalt in Deutschland kann durch einen Anbieterwechsel schlicht nicht ohne Strom dastehen.

🔌

Das bleibt gleich

Netzbetreiber, Leitungen, Zähler und Zählernummer. Auch die Stromqualität ist identisch – es ist physikalisch derselbe Strom aus demselben Netz.

📄

Das ändert sich

Ihr Vertragspartner, der Arbeitspreis, der Grundpreis und die Abschlagszahlung. Sie bekommen ab dem Wechseltag Ihre Rechnung vom neuen Anbieter.

🚪

Das passiert nicht

Kein Technikerbesuch, kein Zähleraustausch, keine Abschaltung, keine Wartezeit ohne Versorgung. Niemand muss zu Hause sein.

Ablauf

Vom Klick bis zum neuen Tarif

Tag 0

Sie vergleichen und schließen ab

Sie geben Postleitzahl und Jahresverbrauch ein und wählen einen Tarif. Der Abschluss dauert wenige Minuten. Mehr als Ihre Adresse, Ihre Zählernummer und Ihre Bankverbindung brauchen wir nicht.

Tag 1

Wir kündigen für Sie

Sie müssen Ihren Grundversorger nicht selbst kündigen. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Der Grundversorger muss den Eingang der Kündigung in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende nennen.

Tag 2–5

Bestätigungen kommen an

Sie erhalten die Auftragsbestätigung des neuen Anbieters und die Kündigungsbestätigung des Grundversorgers mit dem konkreten Wechseldatum. Ab hier ist der Wechsel für Sie erledigt.

Nach 2 Wochen

Der Wechseltag

Zum Stichtag übernimmt der neue Anbieter die Belieferung. Der technische Vorgang beim Netzbetreiber muss seit Januar 2026 innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Sie merken davon nichts – kein Flackern, kein Ausfall.

Danach

Zählerstand und Schlussrechnung

Sie melden einmal Ihren Zählerstand – online oder telefonisch. Der Grundversorger erstellt daraufhin die Schlussrechnung für den bisherigen Zeitraum. Guthaben werden Ihnen ausgezahlt.

Sehen, was Sie in Ihrer Grundversorgung zu viel zahlen

Postleitzahl und Verbrauch eingeben – Sie sehen sofort, welche Tarife bei Ihnen verfügbar sind. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt vergleichen →
Warum es hier besonders schnell geht

Grundversorgung ist der einfachste Fall

Wer aus einem normalen Sondervertrag wechseln will, muss auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist achten – oft zwölf Monate Laufzeit und sechs Wochen Frist zum Laufzeitende. In der Grundversorgung gibt es beides nicht.

Die Grundversorgung ist ein unbefristetes Verhältnis, das Sie nach § 20 StromGVV jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen können. Sie brauchen keinen Grund, kein Sonderkündigungsrecht und müssen keine Preiserhöhung abwarten. Für Gas gilt über § 20 GasGVV exakt dieselbe Regel.

Genau deshalb ist der Wechsel aus der Grundversorgung der schnellste Wechsel, den es im deutschen Energiemarkt gibt – und gleichzeitig meistens der lohnendste, weil der Grundversorgungstarif in aller Regel der teuerste Tarif am Ort ist.

FAQ

Häufige Fragen zum Wechsel aus der Grundversorgung

Kann mein Strom beim Anbieterwechsel ausfallen?

Nein. Der Wechsel betrifft nur den Vertrag, nicht die technische Versorgung. Ihr Strom kommt weiterhin über dasselbe Netz desselben Netzbetreibers. Zusätzlich greift nach § 38 EnWG die Ersatzversorgung durch den Grundversorger, falls ein Verbrauch einmal keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Wie lange dauert der Wechsel vom Grundversorger?

In der Regel rund zwei Wochen. Die Grundversorgung ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar, und der gesamte Wechselprozess darf nach § 20a EnWG höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Zugang der Anmeldung beim Netzbetreiber.

Muss ich meinen Grundversorger selbst kündigen?

Nein. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung und die gesamte Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Sie erhalten anschließend eine Kündigungsbestätigung mit dem Datum des Vertragsendes.

Was bedeutet die 24-Stunden-Regel seit 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechselvorgang beim Netzbetreiber innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein und an jedem Werktag möglich sein. Wichtig: Diese Frist gilt nur für den technischen Vorgang, nicht für die vorgelagerte Kündigungsfrist. Die zwei Wochen aus der Grundversorgung bleiben also bestehen.

Kommt jemand zum Zähler oder muss ich zu Hause sein?

Nein. Es findet kein Technikerbesuch statt und der Zähler wird nicht getauscht. Sie melden lediglich einmal Ihren Zählerstand zum Wechseltag – das geht online oder telefonisch.

Gilt das auch für Gas?

Ja. § 20 GasGVV enthält dieselbe Zwei-Wochen-Frist wie § 20 StromGVV, und auch beim Gas bleibt die Versorgung während des Wechsels durchgehend bestehen. Strom und Gas lassen sich unabhängig voneinander oder gemeinsam wechseln.

Ich bin unsicher, ob ich überhaupt in der Grundversorgung bin.

Ein Blick auf die letzte Jahresrechnung genügt: Dort steht der Tarifname. Heißt er zum Beispiel „Grundversorgung", „Grundpreis Basis" oder trägt er den Namen des örtlichen Stadtwerks ohne weiteren Zusatz, sind Sie sehr wahrscheinlich in der Grundversorgung. Wer nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat – etwa nach einem Umzug – landet automatisch dort.