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📊 Verbrauchsstufe · ab 100.000 kWh

Gewerbestrom ab 100.000 kWh – RLM, Leistungspreis und Lastgang

Oberhalb von rund 100.000 kWh im Jahr ändert sich die Spielregel: Ihr Verbrauch wird viertelstündlich gemessen, und nicht mehr nur die Menge zählt — sondern auch, wann Sie sie beziehen.

RLMLeistungsmessung
¼ hMessintervall
Lastgangals Sparhebel
24 hAngebots-Zeit
Was sich ab dieser Schwelle ändert

Vier Dinge, die oberhalb von 100.000 kWh neu sind

📈

Registrierende Leistungsmessung

Statt eines typisierten Profils wird Ihr Verbrauch üblicherweise viertelstündlich erfasst. Die genaue Einordnung nimmt der Netzbetreiber vor.

Der Leistungspreis kommt hinzu

Neben dem Arbeitspreis zahlen Sie einen Preis auf Ihre höchste gemessene Leistungsspitze. Eine einzige Spitze kann sich über das gesamte Abrechnungsjahr auswirken.

🔍

Ihr Lastgang wird auswertbar

Die Viertelstundenwerte zeigen Leerlaufzeiten, nächtliche Grundlast und vermeidbare Spitzen — oft der schnellste Hebel, noch vor jedem Tarifwechsel.

🤝

Individuelle Beschaffung

Standardtarife greifen hier nicht mehr. Wir verhandeln Konditionen direkt und prüfen bei größeren Mengen auch strukturierte Beschaffungsmodelle.

Modellrechnung

Größenordnungen in dieser Stufe

Modellrechnungen auf Basis aktueller Marktpreise und branchenüblicher Verbrauchsprofile. Ihre tatsächliche Ersparnis hängt von Verbrauch, Lastprofil und Netzgebiet ab und wird in der Kostenanalyse individuell ermittelt.

🏢

Filialbetrieb

Strom: 120.000 kWh

Größenordnung 3.600 – 5.400 € / Jahr

Sonderkalkulation, RLM

🏗️

Industriestandort

Strom: 800.000 kWh

Größenordnung 24.000 – 36.000 € / Jahr

Rahmenvertrag, ggf. Tranchen

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Hebel in dieser Stufe

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FAQ · ab 100.000 kWh

Häufige Fragen zu dieser Verbrauchsstufe

Ab wann werde ich leistungsgemessen abgerechnet?

Üblicherweise ab einem Jahresverbrauch von rund 100.000 kWh Strom. Die verbindliche Einordnung nimmt Ihr Netzbetreiber vor — teils spielt auch die bezogene Leistung eine Rolle.

Was genau ist der Leistungspreis?

Ein Preisbestandteil, der sich an Ihrer höchsten gemessenen Leistungsspitze orientiert, nicht an der Verbrauchsmenge. Deshalb kann eine einzelne Spitze die Kosten über das ganze Abrechnungsjahr beeinflussen.

Wie komme ich an meine Lastgangdaten?

Bei leistungsgemessenen Abnahmestellen stellt der Messstellenbetreiber die Viertelstundenwerte bereit. Wir werten sie im Rahmen der Kostenanalyse kostenlos aus.

Kann ich Netzentgelte in dieser Stufe senken?

Die Netzentgelte selbst setzt der Netzbetreiber, sie ändern sich beim Anbieterwechsel nicht. Über ein gleichmäßigeres Lastverhalten lässt sich der leistungsbezogene Anteil aber beeinflussen.

Lohnt sich eine Ausschreibung?

Ab dieser Größenordnung in der Regel ja — statt Listenpreisen werden Konditionen individuell verhandelt. Wir übernehmen die Angebotseinholung und den Vergleich für Sie.

Weiterführend

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